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Nutzungsbedingungen

Die FamilienCard des Landkreises Coburg ist kostenlos.

Die FamilienCard ist ein Angebot des Landkreises Coburg für Familien, deren Erstwohnsitz im Landkreis Coburg liegt und in deren Haushalt mindestens ein Kind unter achtzehn Jahren lebt. Bezugsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, juristische Personen (Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts) können die Karte nicht beantragen. Die Karte wird auf Antrag von Verwaltungsmitarbeitern der Wohnsitzgemeinde ausgegeben. Dabei bleibt der Landkreis Coburg Eigentümer der Karte und überlässt diese den FamilienCard-Inhabern für die Dauer der Gültigkeit. Der FamilienCard-Inhaber ist verpflichtet, jede Änderung in den Voraussetzungen für den Erhalt der FamilienCard dem Landratsamt Coburg oder der Wohnsitzgemeinde unverzüglich mitzuteilen.

Falsche oder missbräuchlich gemachte Angaben bei der Antragstellung und Nutzung der FamilienCard führen zur Unwirksamkeit der Karte und können strafbar sein. In diesem Fall behält sich der Landkreis Coburg das Recht vor, die FamilienCard zurückzufordern. Bei Verlust der Karte erhalten die Karteninhaber auf Antrag eine neue Karte, die im Rathaus der Wohnsitzgemeinde abgeholt werden kann. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro je Karte erhoben.

Nach Ablauf der Gültigkeit der Karte kann eine neue Karte im Rathaus der Wohnsitzgemeinde oder online beantragt werden, wenn die Berechtigung fortbesteht.

Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen (z.B. Elternbildungskurse etc.) sowie alle weiteren Kosten, die bei der Nutzung der FamilienCard des Landkreises Coburg anfallen, tragen die jeweiligen Inhaber.